Allgemeine Geschäftsbedingungen
KMU Dienstleistungen, Eva Severa
behält sich das Recht vor, diese
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für den Fall der erfolgten
Änderung steht einem von den neuen AGB`s betroffenen Kunden ein
Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu. Es gilt die jeweils
gültige Fassung der AGB von
KMU Dienstleistungen, Eva Severa
als Vertragsbestandteil.
Diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Kunden und
KMU Dienstleistungen, Eva Severa
(Leistungserbringer, kurz KDES) und
gelten für alle Aufträge des Kunden mit KDES in deren gesamtem
Leistungsspektrum.
Die AGB sind auf der Internet-Webpage der KDES allgemein zugänglich und
gelten mit der Auftragserteilung an KDES
(mündlich oder
schriftlich) als
stillschweigend vereinbart. Vereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall
gehen diesen AGB vor.
Der Kunde ist zur umfassenden
und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat KDES unaufgefordert und
rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem
Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher
Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann.
KDES darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen
und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und
vollständig sind.
Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen,
Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) des Kunden
obliegt KDES nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Der
Leistungserbringer beachtet die gehörige Sorgfalt und erbringt seine
Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Darüber hinaus besteht keine
Gewährleistung.
Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis der KDES nach dessen Ablieferung
umgehend zu prüfen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach
der Ablieferung das Arbeitsergebnis gegenüber KDES schriftlich beanstandet,
gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht
dem Kunden das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Jede Haftung von KDES für
weitergehende Ansprüche und Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
KDES
übernimmt die vertragliche oder ausservertragliche Haftung gegenüber dem
Kunden für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend
vorgeschriebenen Rahmen.
KDES ist von der Haftung befreit, wenn für ein Schaden das Verhalten des
Kunden mitverantwortlich ist, z.B. bei unvollständiger, widersprüchlicher
oder verspäteter Information und Dokumentation.
Im Besonderen wird
keine Haftung für unvollständig oder falsch ausgefüllte Steuererklärungen
und daraus resultierende Forderungen übernommen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerpflichtiger für das richtige Ausfüllen
seiner Steuererklärung selbst verantwortlich ist.
Falls durch den Kunden gemachte Angaben unvollständig oder nicht in die
Steuererklärung aufgenommen wurden, besteht das Recht auf kostenlose
Nachbesserung.
Im
Zusammenhang mit den Kundenbeziehungen gesammelte Daten werden streng
vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an
Dritte weitergegeben.
Leistungen werden in der Regel nach Erbringung in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten
Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatums,
netto und ohne Abzug von Skonto. (Verfalltag, Verzugszins zu 10% ab diesem
Tag).
Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der
Aufgabe mutmasslich erforderlichen Arbeiten und bedeuten daher keine
verbindliche Abmachung.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.
KDES kann angemessene Vorschüsse verlangen und regelmässige
Zwischenrechnungen stellen.
KDES kann künftige Leistungen bis zur vollständigen Zahlung von Vorschuss-
oder Zwischenrechnungen aufschieben.
Fahrten
zum und vom Kunden werden individuell geregelt.
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Zahlungsverzug und Umtriebe
Begleicht der Kunde nicht
innerhalb der Zahlungsfrist die offene Rechnung, wird er gemahnt.
Trifft die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ein, wird eine zweite
Mahnung mit CHF 20 Mahngebühr
per Post versandt.
Weitere Schritte: Dritte Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 50 und
Einleitung der Betreibung
zu Lasten des Schuldners über Rechnungsbetrag, Mahngebühren, Verzugszins und
Auslagen.
KDES behält sich das Recht vor, bei wiederholtem nicht
einhalten der Zahlungsfristen die Betreibung ohne Mahnung ab dem ersten
Verfalltag sofort einzuleiten.
Die Aufträge an KDES enden mit
Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder können beidseits jederzeit und
mit sofortiger Wirkung oder nach Wahl des Widerrufenden erst auf einen
bestimmten Zeitpunkt (oder z.B. die Vollendung gewisser Tätigkeiten) hin
schriftlich widerrufen werden.
Wird ein Auftrag erst auf einen späteren Zeitpunkt hin widerrufen, hat der
Kunde die bis dann von KDES noch zu erbringenden Leistungen zu vergüten.
Erfolgt der Widerruf zur Unzeit und nicht in Folge eines unzumutbaren oder
vertragswidrigen Verhaltens der Gegenpartei, so hat die widerrufende Partei
den entstandenen Schaden zu ersetzen (KDES behält dabei ihren
Honoraranspruch) und hat die Gegenpartei den Schaden so weit wie möglich zu
minimieren.
Widerruf durch KDES infolge Zahlungsverzugs des Kunden trotz Mahnung oder
infolge unvollständiger Instruktion oder Dokumentation durch den Kunden ist
nie zur Unzeit.
Die Ungültigkeit,
Widerrechtlichkeit oder fehlende Durchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen
dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz der KMU
Dienstleistungen, Eva Severa.
Sevelen,
Januar 2011
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